Sonstiges
Bei Sichtung von Waschgbären ist der zuständige Jagdpächter zu informieren. Das sind Herr Harnisch, Tel.: 0174-7271097., sowie
für den Eichert direkt zuständig Herr Meier, Kevien, Tel.; 03771-551102
Es kann auch Herr Exner, Dino aus Alberoda, Tel.: 0172-9558998 verständigt werden.
Verbandsnachrichten LVSK zu Cannabisanbau
Cannabisanbau in Kleingartenanlagen
Position des sächsischen Kleingartenwesens zum Anbau von Cannabis in den Kleingärten
Bereits im Vorfeld hat der LSK klare Regelungen zum Anbau von Cannabis in Kleingärten gefordert und eine Rückkehr zur Auffassung des Bundesrats vom 29.09.2023 (BR Drucksache 367/23) favorisiert, wo gefordert wurde, die Wörter „an ihrem Wohnsitz“ durch die Wörter „in ihrer Wohnung“ in §§ 3, 9, 10 CanG zu ersetzen, um zu vermeiden, dass die Pflanzen beispielsweise auch im Garten angebaut werden können. Unser Ministerpräsident Michael Kretschmar folgte unserem Ansinnen, jedoch fand dies keine Mehrheit im Bundesrat und so trat dieses Gesetz zum 1.04.2024 in Kraft.
Was bedeutet dies für das Kleingartenwesen in Sachsen?
Grundsätzlich sind Kleingartenanlagen ein öffentlicher Raum und somit für jedermann zugänglich. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Normalfall nicht zu gewährleisten sein.
Auszug Gesetzestext: „Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.”
Dem jetzt beginnenden Hin – und Her bei der Auslegung dieses Gesetzestextes möchten wir schnell vorbeugen und eine klare Regelung in der Rahmenkleingartenordnung herbeiführen. Diese Ergänzung der RKO wird dem Gesamtvorstand am 27.04.2024 zum Beschluss vorgelegt und beinhaltet das Verbot dieser Pflanzen. Wir möchten nicht die Vorstände in die Verantwortung setzen, den Umgang mit diesen Pflanzen kontrollieren zu müssen.
Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist nicht möglich. Ein Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG ist nur mit natürlichen Personen möglich. Die Anbauvereinigung kann die für die kleingärtnerische Nutzungsart kennzeichnende Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse nicht gewährleisten.
Die durch den Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 CanG geforderten hohen Hürden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes sind nicht mit der typischen Konzeption einer Kleingartenanlage und den daraus den Pächtern erwachsenden vertraglichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.
Mitgliederversammlungen
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen 06/2024
Sehr geehrte Vereinsmitglieder und Gartenfreunde.
Der Vorstand hat aus gegebenen Anlass, wie 2023, folgende Beschlüsse und Änderungen gefasst. Wir möchten Sie auf diesem Wege informieren.
· Anlassbezogen sind ab sofort sämtliche Feierlichkeiten, die eine Lärmbelästigung anderer Pächter darstellen, beim Vorstand bzw. Vorsitzenden genehmigungspflichtig schriftlich anzumelden.
Verstöße werden kostenpflichtig geahndet.
· Alle Pächter werden hiermit informiert, dass wir Waschbären in der Gartenanlage haben. Um einer Verbreitung entgegenzuwirken, bitten wir alle Pächter, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Komposthaufen sind abzudecken, fressbare Sachen sind nicht über diesen zu entsorgen.
· Anlassbezogen ist ab sofort beim Verlassen des Gartens, der Absperrhahn Wasser zu schließen. Im vergangenen Jahr ist es mehrfach vorgekommen, dass durch bauliche Veränderungen in der Parzelle oder durch andere Schäden, es zu unkontrolliertem Wasseraustritt gekommen ist. Der Vorstand wird dieses stichprobenweise kontrollieren.
Sollten in anderen Gärten, besonders in Leerständen, Schäden gesichtet werden, ist bitte umgehend der Vorstand zu informieren.
· Auf Grund von Sachbeschädigungen in der Gartenanlage wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Haupttore beim Verlassen der Gartenanlage nach 20.00 Uhr bitte zu verschließen sind.
· Wie Allen bekannt geworden ist, hat der Verein 2023 unser Vereinsheim „Vuugelbeerbaam“ teilweise saniert und renoviert.
Es besteht nun für jedes Vereinsmitglied, aber auch für Nichtvereinsmitglieder, die Möglichkeit, dieses für Feierlichkeiten aller Art zu mieten.
Interessenten melden sich bitte beim Vorsitzenden oder beim Stellvertreter.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Der Vorstand