Gartenbegehung 2024


 

Gartenbehung durch Vorstand am 27.01.2024 

 
Teilnehmer am 27.01.24: Goldhahn, Jürgen und Menzel, Bernhard
Zeit der Begehung: 10:00 Uhr bis 12:00Uhr
Inhalt der Begehung: Festlegung von Schwerpunkten innerhalb der                                                      Gartenanlage für zu planende Arbeitseinsätze
 
C-Weg
 
- Garten C 242 (Knoll, Manuela) muß komplett entrümpelt bzw. geräumt werden, einschließlich des Laubeninventars. Weiterhin ist Rasen und Sträucherschnitt dringend erforderlich. Dieser Garten ist ein totaler Schandfleck in der Anlage da er auch am Hauprweg liegt.
Zum Bereinigen diese Gartens ist die Bereitstellung eines Containers erforderlich
- Nach derzeitigen Stand ist der Kreisverband jedoch für die Einleitung dieser Maßnahmen in der Pflicht und soll sich schnellstens um Klärung kümmern.
 
- Garten C 241 muss entrümpelt werden, einschließlich Inventar der Gartenlaube. Freischnitt des ganzen Gartens erforderlich.

- Garten C 237 z.Zt frei muss komplett beräumt werden, einschließlich Inventar der Gartenlaube (Türe steht offen). Ebenso muss Garten freigeschnitten werden.
 
- C 208 z.Zt. frei. Garten muss entrümpelt werden, ebenso Inventar der Laube muss entsorgt werden. Weiterhin ist Freischnitt des Gartens erforderlich.
 
- C 202 z.Zt. frei muss die Hecke im Bereich des Brunnens geschnitten werden.
 
- C 187 z.Zt. frei. Der Garten und die darin befindliche Gartenlaube selbst ist in einen ordentlichen und zu vergebenden Zustand. 
 
B-Weg
 
- B 276, z.Zt. frei muss komplett freigeschnitten werden. Abriss der verfallenden Gartenlaube, einschließlich des Geräteschuppens erforderlich. Der Schuppen könnte noch vermittelt werden, da dieser zerlegbar ist. 
 
- B 278, z.Zt. frei. Hier müssen Bäume entfernt werden. Der gesamte Garten ist zugewuchert (Brombeersträucher u.s.w)  und muss freigeschnitten werden. Ebenso muss die Gartenlaube abgerissen und der anfallende Müll entsorgt werden. Die Laubentür steht offen aber ein durchkommen dorthin durch Auswucherung, ist nicht möglich.
 
- B 283, Gartenfreund bittet um Freischnitt und beschneiden der Gehölze des Gartens.
 
- B 281 z.Zt. frei muss freigeschnitten werden, jedoch ist keine Eile geboten.
 
- B 279, B 277, in beiden Gärten muss etwas geschehen. Freischnitt, Müllentsorgung u.s.w. Der Garten entspricht nicht kleingärtnerischer Tätigkeit. Pflege lässt sehr zu wünschen übrig.
 
- B 270, z.Zt. frei wird seit längerer Zeit durch den Verein als Feuerstelle für Gartenabfallverbrennung genutzt (30.4.). Dieses Areal muss jedoch rechts und links des Gartenverlaufes komplett beschnitten werden (Heckenschnitt). 
  
A-Weg 
 
- A 354, nicht mehr bewirtschaftet, wäre Freischnitt des gesamten Areals erforderlich. Dieser Garten wird jedoch von unseren Verein nicht mehr betreut. 
 
- A 344, z.Zt. frei, ist total Zugewachesen und muss freigeschnitten werden. 
 
- A 342, z.Zt. frei, ist total zugewachsen und muss freigeschnitten werden. 
 
- A 320 z.Zt. frei, muss die Hecke beschnitten werden, da diese massiv in den Nachbargarten wuchert. 
 
E-Weg 
 
- E 173, ist zu entrümpeln und auszuräumen. Freischnitt ist erforderlich. Der Garten ist die reinste Müllkippe und wird nicht bewirtschaftet und verwildert. 

- E 175, hier ist ebenfalls Freischnitt des Gartens erforderlich 

 

Gartenbegehung durch Vorstand am 29.01.2024 

Teilnehmer: Menzel, Bernhard 

Zeit der Begehung: 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr 

Inhalt der Begehung: Festlegung von Schwerpunkten für Arbeitseinsätze in der Zukunft. 

 

A-Weg 

 

- Garten A 304, muss komplett entrümpelt werden. Der Garten muss freigeschnitten werden. 

Sowohl im Garten sowie das Inventar der Gartenlaube, einschließlich Geräteschuppen . Laube ist in einen Top-Zustand 

Hier ist die Bereitstellung eines Containers erforderlich. Ebenso befinden sich alte Haushaltsgeräte unterhalb der Laube (Kühlschränke und Brandschutt) die ebenfalls entsorgt werden müssen. 

 

- Garten A 308 ist kompletter Freischnitt erforderlich. Ebenso ist die Laube bzw. Bungalow zu entrümpeln. Das Bungalowdach ist undicht und müsste eventuell repariert werden. Heckenschnitt zum Nachbargarten muss erfolgen. 

 

Entrümpelung der Gärten  A 304, A 308 und A 310 muss wegen Container koordiniert werden und gegeben falls zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. 

 

- Garten A 310 (leer stehend), muss komplett freigeschnitten werden. Ebenso ist das Inventar der Gartenlaube zu entsorgen. 

 

- Garten A 327 hat kein Nummernschild am Zaun. 

 

- Garten A 322 hat kein Nummernschild am Zaun. 

 

- Garten A 329 hat kein Nummernschild am Zaun. 

Dieser Garten entspricht so gar nicht kleingärtnerischer Tätigkeit. Sehr unordentlich.

 

- Garten A 345 hat kein Nummernschild am Zaun. 

 

- Garten A 343 hat kein Nummernschild am Zaun. 

 

- Garten A 336 komplett Freischnitt und Entrümpelung erforderlich. 

 - Garten A 328 , Garten sieht verheerend aus. Muss komplett freigeschnitten werden. Müll und Gerümpel muss entsorgt werden.

 

- Garten A 326 muss komplett freigeschnitten werden, einschließlich Hecken. Im hinteren Bereich steht noch eine kleine Laube. Entrümpelung und Abriss ist zu prüfen. 

 

- Garten A 318 hat kein Nummernschild am Zaun. 

 

- Garten A 312 hat kein Nummernschild am Zaun. 

 

- Garten A 307 muss ausgeräumt werden und komplett freigeschnitten werden. 

 

Soweit die von uns gemachten Feststellungen. Diese Begehung ist jedoch nur ein Bruchteil der noch in Zukunft anstehenden Arbeiten. Es gibt noch mehr Gärten in der Anlage, die eine Frischekur benötigen würden. Ebenso sind Arbeiten der Außenumzäung erforderlich. Weiterhin weitere Abrisse von Lauben auf nicht mehr zu vergebenden und nicht genutzten Gartenflächen 
in der gesamten Anlage, vorallem im unteren Bereich. 
 
Also, es gibt Arbeit ohne Ende.   
gez. 
Bernhard Menzel